Unwetter: Welche Versicherung übernimmt die Schäden?

Abgeknickte Bäume, vollgelaufene Keller, weggeschwemmte Autos: Im Juli zogen heftige Unwetter über Deutschland und verursachten durch Starkregen und Überschwemmungen Schäden in Milliardenhöhe.

Aber, wer kommt nun für die Schäden auf? Ist mein Haus versichert, wenn es durch eine Überschwemmung völlig zerstört wurde? Was passiert mit den weggeschwemmten Autos?

Unwetterschäden am Haus

Hier ist die eigene Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. In der Gebäudeversicherung sind zunächst allerdings nur Sturm- und Hagelschäden abgedeckt. Generell werden aber auch Kosten durch Leitungswasserschäden, Feuer, Ex/Implosion und Überspannung durch Blitzeinschlag erstattet.

Nicht gedeckt sind Schäden durch Überschwemmungen durch Niederschläge oder ansteigende Flüsse. Allerdings waren gerade diese Umstände die häufigsten Schadenverursacher bei Tief „Bernd“.

Wohl dem, der in seiner Wohngebäudeversicherung den optionalen Zusatzbaustein „Elementarschadendeckung“ ausgewählt hatte: Denn dann kommen zu den oben genannten Schadensereignissen die in diesem Fall wichtigen Ereignisse Hochwasser, Rückstau und Erdrutsche/Erdabsenkungen dazu. Grundsätzlich gehören zu diesem Paket auch noch Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche.



Leider entscheiden sich nicht alle Versicherungsnehmer aus Kostengründen für diesen Baustein: Bisher sind in NRW nur knapp 47% der Gebäude gegen Elementarschäden abgesichert. Das ist zwar ein Prozent mehr als der Durchschnitt in Deutschland mit 46%, allerdings bedeutet das trotzdem, dass jedes zweite Haus keinerlei Schutz vor Elementarschäden hat.

Unwetterschäden an Möbeln

Für Unwetterschäden am Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. Allerdings gilt auch hier die gleiche Einschränkung wie bei der Wohngebäudeversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer, Ex-/Implosion und Überspannung.

Um die durch Tief Bernd ausgelösten Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau zu regulieren, benötigt der Versicherungsnehmer auch hier die Elementarversicherung.

Aber: Die Tariflandschaft der Versicherungen entwickelt sich in den letzten Jahren sehr dynamisch: Mittlerweile gibt es auch Tarife, die ohne den expliziten Einschluss einer Elementardeckung eine Leistung z.B. bei Überschwemmungen vorsehen.

Es kann also sein, dass aufgrund der fehlenden Elementarvereinbarung auf den ersten Blick keine Leistung durch das Versicherungsunternehmen erfolgen könnte, aber die Versicherungsgesellschaft trotzdem leisten muss, da einer dieser neueren Tarifbausteine vereinbart wurde. Hier hilft im Zweifelsfall der Versicherungsmakler vor Ort weiter.

Unwetterschäden am Fahrzeug

Kommt ein Fahrzeug während eines Unwetters wie Bernd zu Schaden, so sind die daraus resultierenden Kosten durch die eigene Teil- bzw. Vollkasko abgedeckt. Statistisch gesehen sieht es in Deutschland dort etwas besser aus als bei der Elementarschadendeckung in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung:
Etwa drei Viertel aller Fahrzeuge verfügen neben der KFZ-Haftpflichtversicherung über eine Teilkasko- oder Vollkasko Versicherung. Damit sind Schäden durch Unwetter abgedeckt, z.B. durch herabfallende Ziegel und Äste, aber auch Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Schnee- und Dachlawinen.

Was ist das richtige Verhalten bei Schäden?

Zunächst haben Versicherungsnehmer eine sogenannte Schadenminderungspflicht: Sollte z.B. plötzlich im Keller Wasser aufsteigen, so sollten die Dinge, die dort gelagert werden und möglicherweise durch das Wasser nass werden könnten, in Sicherheit gebracht werden.

Aber: Dies ist nur insoweit verpflichtend, wie dabei die eigene Sicherheit nicht in Gefahr gebracht wird. Steht das Wasser im Keller höher als ein paar Zentimeter, könnten bereits elektronische Anlagen feucht geworden sein. Die Konsequenz wäre, dass das aufsteigende Wasser komplett unter Strom stehen könnte. Ein Betreten des Kellers wäre also lebensgefährlich. Hier bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten bis der Wasserpegel wieder sinkt.
Wichtig ist auch, möglichst früh mit der Schadendokumentation zu beginnen: Fotos, mit der Digitalkamera oder dem Handy, helfen dem Versicherungsunternehmen den Schaden einzuschätzen, um bei der Schadens- Behebung und Regulierung optimal unterstützen zu können.

Wann sollte ich den Schaden der Versicherung melden?

Die Meldung eines aufgetretenen Schadens sollte möglichst kurzfristig nach dem Schadensereignis erfolgen. Es reicht hierbei ein Anruf bei der Schadenhotline des Versicherers oder eine kurze Mitteilung an den zuständigen Versicherungsmakler.

Im ersten Schritt können bereits Dokumentationen mit eingereicht werden, häufig ist das gesamte Ausmaß des Schadens aber noch nicht wirklich absehbar. Am Wichtigsten ist, dass der Versicherer zunächst in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass ein Schadensereignis eingetroffen ist, so dass intern ein Schadensfall eröffnet wird.
Im nächsten Schritt wird der Versicherer möglicherweise Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben, an die sich möglichst gehalten werden sollte, um die volle Entschädigungsleistung zu erhalten.
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