Abgeknickte Bäume, vollgelaufene Keller, weggeschwemmte Autos: Im Juli zogen heftige Unwetter über Deutschland und verursachten durch Starkregen und Überschwemmungen Schäden in Milliardenhöhe.
Aber, wer kommt nun für die Schäden auf? Ist mein Haus versichert, wenn es durch eine Überschwemmung völlig zerstört wurde? Was passiert mit den weggeschwemmten Autos?
Für
Unwetterschäden am Hausrat kommt die
Hausratversicherung auf. Allerdings gilt auch hier die gleiche Einschränkung wie bei der Wohngebäudeversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Leitungswasser,
Sturm,
Hagel, Feuer, Ex-/Implosion und Überspannung.
Um die durch Tief Bernd ausgelösten Schäden durch
Überschwemmungen und Rückstau zu regulieren, benötigt der Versicherungsnehmer auch hier die
Elementarversicherung.
Aber: Die Tariflandschaft der Versicherungen entwickelt sich in den letzten Jahren sehr dynamisch: Mittlerweile gibt es auch Tarife, die ohne den expliziten Einschluss einer Elementardeckung eine Leistung z.B. bei Überschwemmungen vorsehen.
Es kann also sein, dass aufgrund der fehlenden Elementarvereinbarung auf den ersten Blick keine Leistung durch das Versicherungsunternehmen erfolgen könnte, aber die Versicherungsgesellschaft trotzdem leisten muss, da einer dieser neueren Tarifbausteine vereinbart wurde. Hier hilft im Zweifelsfall der
Versicherungsmakler vor Ort weiter.
Die Meldung eines aufgetretenen Schadens sollte
möglichst kurzfristig nach dem Schadensereignis erfolgen. Es reicht hierbei ein Anruf bei der Schadenhotline des Versicherers oder eine kurze Mitteilung an den zuständigen Versicherungsmakler.
Im ersten Schritt können bereits Dokumentationen mit eingereicht werden, häufig ist das gesamte Ausmaß des Schadens aber noch nicht wirklich absehbar. Am Wichtigsten ist, dass der Versicherer zunächst in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass ein Schadensereignis eingetroffen ist, so dass intern ein Schadensfall eröffnet wird.
Im nächsten Schritt wird der Versicherer möglicherweise Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben, an die sich möglichst gehalten werden sollte, um die volle Entschädigungsleistung zu erhalten.