Bei Dachgeschosswohnungen befinden sich innerhalb der Wohnung häufig Schrägen. Hier stellt sich häufig die Frage, wie genau der Wohnraum bei vorhandenen Schrägen gemessen mit. Hier gibt es aber eine ganz klare Regelung:
- Sämtlicher Wohnraum, dessen lichte Höhe oberhalb von 2 Metern liegt wird zu 100% zur Wohnfläche gewertet.
- Liegt die Höhe jedoch zwischen 2 und 1 Meter, so werden nur noch 50% der Fläche gewertet.
- Sämtliche Flächen mit einer Höhe von weniger als 1 Meter werden nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet.